Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.